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   VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1215   

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https://dejure.org/2018,25770
VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1215 (https://dejure.org/2018,25770)
VG München, Entscheidung vom 01.08.2018 - M 8 K 16.1215 (https://dejure.org/2018,25770)
VG München, Entscheidung vom 01. August 2018 - M 8 K 16.1215 (https://dejure.org/2018,25770)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 3; 18. BImSchV § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 3
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Turnhalle wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Lärmimmissionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Turnhalle wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Lärmimmissionen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 15.06.2015 - M 8 K 13.3533

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung

    Auszug aus VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1215
    Hiergegen erhob die Klägerin am 8. August 2013 Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München (M 8 K 13.3533).

    Diesen Bescheid bezog die Klägerin in das Verfahren M 8 K 13.3533 ein.

    Mit Urteil vom 15. Juni 2015 (M 8 K 13.3533) hob das Bayerische Verwaltungsgericht München die Baugenehmigung der Beklagten vom 28. Juni 2013 in Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 7. Januar 2015 auf.

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt und zum Vorbringen der Beteiligten wird im Übrigen auf die vorgelegten Behördenakten sowie die Gerichtsakte in diesem und im Verfahren M 8 K 13.3533 Bezug genommen.

    Insofern wird vollumfänglich - auch zur Vermeidung von Wiederholungen - auf die Ausführungen im Urteil vom 15. Juli 2015 im Verfahren M 8 K 13.3533 Bezug genommen (vgl. § 117 Abs. 5 VwGO).

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 2 AS 16.420

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses betreffend außerschulischer

    Auszug aus VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1215
    Mit Beschluss vom 9. Mai 2016 (2 AS 16.420 - juris) änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung vom 3. November 2015 (2 AS 15.1886) auf Antrag der Beklagten nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ab und lehnte den Antrag der Klagepartei nach § 80 Abs. 5 VwGO insgesamt ab.

    Es handele sich um eine echte Tektur ohne eigenständigen Regelungsbereich (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2016 - 2 AS 16.420 - juris Rn. 2).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. B.v. 9.5.2016 - 2 AS 16.420 - juris Rn. 3) geht davon aus, dass es sich bei dem Änderungs- bzw. Nachgangsbescheides vom 18. Februar 2016 um einen eine Nachbarrechtsverletzung korrigierenden Tekturbescheid zu einer Baugenehmigung handele, der diese nicht aufhebe und durch eine gänzlich neue ersetze, sondern sie lediglich in einigen Punkten modifiziere und daher nicht selbständig ausgenutzt werden könne, was zur Folge habe, dass keine Änderung des Streitgegenstands entsprechend § 91 VwGO vorliege.

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1215
    2.2 Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2011 - 14 CS 11.535 - juris Rn. 21; B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

    Dabei ist zu beachten, dass ein Nachbar eine Baugenehmigung zudem nur dann mit Erfolg anfechten kann, wenn die Genehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit sich aus einer Verletzung von Vorschriften ergibt, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen waren (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 8 A 11829/17

    Zumutbarkeit des von einem Schulsportplatz ausgehenden Lärm

    Auszug aus VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1215
    Vor allem die Privilegierung in § 5 Abs. 3 der Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 18. BImSchV ändert nichts daran, dass grundsätzlich auch die durch die Regelung privilegierten Nutzungen die materiellen Anforderungen des § 2 Abs. 1 der 18. BImSchV einhalten müssen (vgl. Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 85. EL Dezember 2017, 18. BImSchV § 5 Rn. 38; aA OVG RhPf, B.v. 8.3.2018 - 8 A 11829/17 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1215
    2.2 Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2011 - 14 CS 11.535 - juris Rn. 21; B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VG München, 13.02.2023 - M 8 K 20.2177

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Schulerweiterung

    Die überwiegende Rechtsprechung nimmt an, dass § 22 Abs. 1a BImSchG keine Anwendung auf Immissionen findet, die von Schulsportanlagen ausgehen, da insoweit der Anwendungsbereich der 18. BImSchV eröffnet ist (vgl. VG München, U.v. 1.8.2018 - M 8 K 16.1215 - juris Rn. 79; OVG RhPf, B.v. 8.3.2018 - 8 A 11829/17.OVG - juris Rn. 19, wohl auch VG Ansbach, U.v. 1.12.2022 - AN 9 K 22.874 - BeckRS 2022, 36785; zur Anwendung des § 22 Abs. 1a BImSchG bei der Benutzung eines Allwetterplatzes durch eine Kindertagesstätte: BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 15 ZB 12.1984 - juris Rn. 24).
  • VG Ansbach, 01.12.2022 - AN 9 K 22.00874

    Zulässiger Schulneubau mit Hort und öffentlichem Spielhof, Kein Verstoß gegen das

    Ob die von dem Schulsport ausgehenden Lärmimmissionen an den materiellen Anforderungen des § 2 Abs. 1 der 18. BImSchV, d.h. an den Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV, zu messen sind, kann vorliegend allerdings dahinstehen (dafür VG München, U.v. 01.08.2018 - M 8 K 16.1215, wohl auch Landmann/Rohmer Umweltrecht, 18. BImSchV, § 5 Rn. 38; dagegen OVG Koblenz, B.v. 08.03.2018 - 8 A 11829/17).
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